Allgemeine Geschäftsbedingungen der Preparado UG

I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die Preparado UG ist ein unabhängiges Tochterunternehmen der DATALOGUE GmbH. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten folglich für alle Rechtsgeschäfte der Preparado UG, als Unternehmensbereich der DATALOGUE GmbH, nachfolgend in Kurzform „Preparado (DATALOGUE)“, „Dienstleister“ oder „Auftragnehmer“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen der CRM-, Marketing- und Vertriebs-Beratung sowie der Marketing Datenverarbeitung.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages mit und jeder Beauftragung der Preparado (DATALOGUE), soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie durch den Dienstleister schriftlich anerkannt sind. Andernfalls werden entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers nicht Vertragsinhalt.

II. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von Preparado (DATALOGUE) mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, Konzepte etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Dienstleister. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Dienstleisters zugrunde liegenden Ideen, sofern diese bisher in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung dieser Arbeiten und Leistungen.

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Dienstleister unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichtet den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Preparado (DATALOGUE) oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

III. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

  1. Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge (KVA) in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
  2. Zusatzaufwände, die im Einvernehmen mit dem Kunden entstehen, werden auf Basis der im Kostenvoranschlag vereinbarten Sätze abgerechnet, soweit sie zu einer Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von bis zu 10% führen. Darüber hinaus gehende Zusatzaufwände werden dem Kunden zur Genehmigung in Form eines neuen oder ergänzenden KVA angezeigt.
  3. Preparado (DATALOGUE) ist berechtigt, für die Umsetzung von Aufträgen des Kunden Dritte einzuschalten, soweit dies dem Kunden angezeigt und mit dem Kunden vereinbart wird. Aufträge an Dritte, die im Rahmen des Kundenauftrages vorgesehen und auf Basis eines KVA freigegeben sind (z.B. Media-Buchungen), erteilt die Preparado (DATALOGUE) im eigenen Namen und für eigene Rechnung soweit nicht abweichend vereinbart. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet das Beratungsunternehmen nicht.

IV. Abwicklung von Aufträgen

  1. Die Treuebindung des Dienstleisters an den Auftraggeber verpflichtet Preparado (DATALOGUE) zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer ggf. erforderlichen, dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. Der Dienstleister ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und Interna des Kunden verpflichtet.
  2. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Programme, Modelle, Präsentationen usw.), die der Dienstleister erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Dienstleisters. Eine Herausgabepflicht besteht nicht, soweit nicht abweichend vereinbart. Zur Aufbewahrung außerhalb gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Dienstleister nicht verpflichtet.
  3. Die von Preparado (DATALOGUE) übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tage nach Erhalt widerspricht.
  4. Fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Informationen, Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
  5. Preparado (DATALOGUE) nimmt im Rahmen der Auftragsabwicklung keine rechtlichen Prüfungen vor, diese sind durch den Auftraggeber zu gewährleisten.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle, etwaige bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
  2. Die von Preparado (DATALOGUE) an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart. Gegenüber Unternehmen werden nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz (Euribor) berechnet.
  3. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung und im Rahmen von Media-Einkäufen ist der Dienstleister berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. Dazu müssen die durch die Zwischenabrechnung vergüteten Teilleistungen noch nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen.
  4. Bei der Vermittlung von Media- oder Produktionsleistungen sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag bzw. Produktionsdienstleister verbindlich, soweit kein gesonderter KVA gelegt und freigegeben wurde.
  5. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die der Dienstleister durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.
  6. Möchte der Auftraggeber sich nach der Unterzeichnung eines Vertrages oder Genehmigung eines KVA von dieser Vereinbarung lösen, ohne dass ihm ein vertragliches oder gesetzliches Recht hierzu zusteht, muss der Dienstleister zustimmen. Erteilt er seine Zustimmung nicht, hat der Auftraggeber das Honorar und bereits angefallene Fremdkosten und technische Kosten sowie bereits in Auftrag gegebene Fremdkosten und technische Kosten unter Abzug der ersparten Aufwendungen, die der Dienstleister durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart, zu zahlen
  7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält Preparado (DATALOGUE) sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen des Dienstleisters, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

VI. Nutzungsrechte

  1. Der Dienstleister wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für den Dienstleister erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt der Dienstleister seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für den zum Erzielen des Projekt- bzw. Auftragsergebnisses erforderlichen Zeitraum. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, Abwandlung oder Nachahmung von Konzepten, Ideen, Präsentationen und Arbeitsergebnissen der Preparado (DATALOGUE) – auch in Teilen – bedarf der Zustimmung durch Preparado (DATALOGUE).
  2. Zieht Preparado (DATALOGUE) zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird Preparado (DATALOGUE) deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 6.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
  3. Über den Umfang der Nutzung der Nutzungsrechte steht Preparado (DATALOGUE) ein Auskunftsanspruch zu.
  4. Bei Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen, deren Urheberschaft Preparado (DATALOGUE) zuzuordnen ist, wird Preparado (DATALOGUE) in der üblichen Form als Urheber genannt.
  5. Preparado (DATALOGUE) ist berechtigt, ihre vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse vollständig oder ausschnittsweise zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen und in Eigenwerbematerialien zu veröffentlichen, ohne vertrauliche Informationen oder Interna des Kunden offenzulegen. Hierin enthalten sind auch Eigenwerbekanäle in den Online-Medien. Preparado (DATALOGUE) verbleibt das Recht zur Urheberbenennung. Sofern die Parteien nichts abweichendes vereinbart haben, ist Preparado (DATALOGUE) berechtigt, den Namenszug sowie das Logo oder sonstige geschäftlich üblichen Bezeichnungen des Kunden – nach Abstimmung mit dem Kunden über die Form – zu verwenden, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen will.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Liefert der Dienstleister Arbeiten oder erbringt er Leistungen gegenüber Unternehmen/Unternehmern, hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, die Arbeiten/Leistungen zu überprüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und/oder Mängelanzeige, gilt die Arbeitsleistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
  2. Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Er haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung der Höhe nach im Übrigen beschränkt auf den typischerweise zu erwartenden Schaden.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Preparado (DATALOGUE) übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Dienstleister von allen Ersatzansprüchen frei.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz des Dienstleisters, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/ oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Hamburg, September 2013

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